1 O 497/03•Landgericht Düsseldorf, 2004-06-17, 1 O 497/03
Landgericht Düsseldorf, 2004-06-17, 1 O 497/03
1 O 497/03Kantonsgericht17.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 1 O 497/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-17
Aktenzeichen: 1 O 497/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0617.1O497.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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