37 O 213/02•Landgericht Düsseldorf, 2004-06-17, 37 O 213/02
Landgericht Düsseldorf, 2004-06-17, 37 O 213/02
37 O 213/02Kantonsgericht17.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 37 O 213/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-17
Aktenzeichen: 37 O 213/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0617.37O213.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 29. März 2004
für R e c h t erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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