2b O 234/02•Landgericht Düsseldorf, 2004-06-25, 2b O 234/02
Landgericht Düsseldorf, 2004-06-25, 2b O 234/02
2b O 234/02Kantonsgericht25.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2b O 234/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-25
Aktenzeichen: 2b O 234/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0625.2B.O234.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2b. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 2 b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhand-lung vom 08.06.2004
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 556,27 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.03.2002 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits sind von dem Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö-he von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwen-den, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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