4a O 153/04•Landgericht Düsseldorf, 2004-06-29, 4a O 153/04
Landgericht Düsseldorf, 2004-06-29, 4a O 153/04
4a O 153/04Kantonsgericht29.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 153/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-29
Aktenzeichen: 4a O 153/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0629.4A.O153.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts x vom 16. April 2004 - 4a 0 153 / 04 – wird im Kostenausspruch dahin abgeändert, dass die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
II.
Die weiteren Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
III.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Antragstellerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zwangsweise durchzusetzenden Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldneri-sche Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuer-bürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.