34 O (Kart) 32/04•Landgericht Düsseldorf, 2004-06-30, 34 O (Kart) 32/04
Landgericht Düsseldorf, 2004-06-30, 34 O (Kart) 32/04
34 O (Kart) 32/04Kantonsgericht30.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O (Kart) 32/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-30
Aktenzeichen: 34 O (Kart) 32/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0630.34O.KART32.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 19. Mai 2004
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar, wobei die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden kann.
Streitwert: 500.000,00 EUR.
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