Landgericht Düsseldorf, 2004-07-08, 4a O 303/03

4a O 303/03Kantonsgericht08.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 303/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-08

Aktenzeichen: 4a O 303/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0708.4A.O303.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zwangsweise durchzusetzenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldneri-sche Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuer-bürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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