Landgericht Düsseldorf, 2004-07-12, 2 b O 281/03

2 b O 281/03Kantonsgericht12.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2 b O 281/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-12

Aktenzeichen: 2 b O 281/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0712.2B.O281.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 b Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen'.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig abwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft einer als Zoll-und/oder Steuerbürgin zugelassenen deutschen Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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