2 b O 281/03•Landgericht Düsseldorf, 2004-07-12, 2 b O 281/03
Landgericht Düsseldorf, 2004-07-12, 2 b O 281/03
2 b O 281/03Kantonsgericht12.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2 b O 281/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-12
Aktenzeichen: 2 b O 281/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0712.2B.O281.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 b Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen'.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig abwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft einer als Zoll-und/oder Steuerbürgin zugelassenen deutschen Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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