4a O 203/04•Landgericht Düsseldorf, 2004-08-05, 4a O 203/04
Landgericht Düsseldorf, 2004-08-05, 4a O 203/04
4a O 203/04Kantonsgericht05.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 203/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-05
Aktenzeichen: 4a O 203/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0805.4A.O203.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a Zivilkammer
Tenor
I.
Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 13. Mai 2004 wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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