Landgericht Düsseldorf, 2004-08-19, 4b O 199/04

4b O 199/04Kantonsgericht19.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 199/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-08-19

Aktenzeichen: 4b O 199/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0819.4B.O199.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I. Die einstweilige Verfügung vom 11.05.2004 wird aufrechterhalten.

II. Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Zwangsvollstreckung der An-tragstellerin durch Sicherheitsleistung von 250.000 EUR abwenden, wenn nicht die Antragstellerin zuvor Sicher-heit in gleicher Höhe geleistet hat.

IV. Der Streitwert für das Widerspruchsverfah-ren wird auf 250.000 EUR festgesetzt.

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