Landgericht Düsseldorf, 2004-10-05, 4b O 190/03

4b O 190/03Kantonsgericht05.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 190/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-05

Aktenzeichen: 4b O 190/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:1005.4B.O190.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III.

Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 12.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

IV.

Der Streitwert wird für die Zeit bis einschließlich 09.09.2004 auf 250.000,00 € festgesetzt und für die Zeit danach auf 70.000,00 €.

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