Landgericht Düsseldorf, 2004-10-20, 5 O 521/03

5 O 521/03Kantonsgericht20.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 5 O 521/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-20

Aktenzeichen: 5 O 521/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:1020.5O521.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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