31 O 78/01•Landgericht Düsseldorf, 2004-11-18, 31 O 78/01
Landgericht Düsseldorf, 2004-11-18, 31 O 78/01
31 O 78/01Kantonsgericht18.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 31 O 78/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-18
Aktenzeichen: 31 O 78/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:1118.31O78.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des von der Beklagten beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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