Landgericht Düsseldorf, 2004-11-23, 4b O 298/04

4b O 298/04Kantonsgericht23.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 298/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-23

Aktenzeichen: 4b O 298/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:1123.4B.O298.04.01

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Be-klagten hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 350 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.402,15 EUR festgesetzt.

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