Landgericht Düsseldorf, 2004-11-25, 3 0 578/03

3 0 578/03Kantonsgericht25.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 3 0 578/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-25

Aktenzeichen: 3 0 578/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:1125.3.0.578.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

Die Klägerin darf die Vollstreckung

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn

nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher

Höhe leistet,

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