4a O 513/03•Landgericht Düsseldorf, 2004-12-02, 4a O 513/03
Landgericht Düsseldorf, 2004-12-02, 4a O 513/03
4a O 513/03Kantonsgericht02.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 513/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-02
Aktenzeichen: 4a O 513/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:1202.4A.O513.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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