Landgericht Düsseldorf, 2004-12-15, 12 O 328/03

12 O 328/03Kantonsgericht15.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 328/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-15

Aktenzeichen: 12 O 328/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:1215.12O328.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Vors. Richterin am LG von Gregory, Richter am LG Dr. Wirtz, Richterin Dr. Russack

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% über dem jeweils zu vollstreckenden Betrag abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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