Landgericht Düsseldorf, 2005-01-05, 34 O 145/04

34 O 145/04Kantonsgericht05.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O 145/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-05

Aktenzeichen: 34 O 145/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0105.34O145.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar, wobei die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden kann.

Streitwert: 50.000,00 Euro.

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