31 O 110/01•Landgericht Düsseldorf, 2005-01-13, 31 O 110/01
Landgericht Düsseldorf, 2005-01-13, 31 O 110/01
31 O 110/01Kantonsgericht13.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 31 O 110/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-13
Aktenzeichen: 31 O 110/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0113.31O110.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 28.951,90 EUR nebst jeweils 5 % Zinsen über dem Basis-zinssatz aus
2.434,77 EUR seit dem 16.03.2001,
1.080,36 EUR seit dem 21.03.2001,
1.115,71 EUR seit dem 21.03.2001,
996,20 EUR seit dem 21.04.2001,
207,49 EUR seit dem 21.04.2001,
4.625,66 EUR seit dem 01.05.2001,
3.629,33 EUR seit dem 01.05.2001,
2.889,87 EUR seit dem 16.08.2001,
4.519,82 EUR seit dem 16.06.2001,
5.635,71 EUR seit dem 11.07.2001,
1.816,98 EUR seit dem 26.07.2001
zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klä-gerin zu 10 % und der Beklagten zu 90 % auferlegt.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des von ihr beizutreibenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des von der Beklagten beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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