Landgericht Düsseldorf, 2005-01-14, 38 O 71/04

38 O 71/04Kantonsgericht14.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 38 O 71/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-14

Aktenzeichen: 38 O 71/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0114.38O71.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 24. September 2004 bleibt aufrecht erhalten.

Die Beklagten tragen die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 55.000,-- € fortgesetzt werden.

Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürg-schaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.