4b O 300/03•Landgericht Düsseldorf, 2005-01-20, 4b O 300/03
Landgericht Düsseldorf, 2005-01-20, 4b O 300/03
4b O 300/03Kantonsgericht20.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 300/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-20
Aktenzeichen: 4b O 300/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0120.4B.O300.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 31. August 2004 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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