2b O 126/03•Landgericht Düsseldorf, 2005-02-01, 2b O 126/03
Landgericht Düsseldorf, 2005-02-01, 2b O 126/03
2b O 126/03Kantonsgericht01.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2b O 126/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-01
Aktenzeichen: 2b O 126/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0201.2B.O126.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2b Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.910,14 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 8.303,38 Euro seit dem 05.10.2002, 05.11.2002 sowie 05.12.2002, Zug um Zug gegen Rückgabe der Originalbürgschaftsurkunde der Beklagten vom 06.07.1995 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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