Landgericht Düsseldorf, 2005-02-01, 2b O 126/03

2b O 126/03Kantonsgericht01.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2b O 126/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-01

Aktenzeichen: 2b O 126/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0201.2B.O126.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2b Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.910,14 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 8.303,38 Euro seit dem 05.10.2002, 05.11.2002 sowie 05.12.2002, Zug um Zug gegen Rückgabe der Originalbürgschaftsurkunde der Beklagten vom 06.07.1995 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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