Landgericht Düsseldorf, 2005-02-10, 4a O 80/04

4a O 80/04Kantonsgericht10.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 80/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-10

Aktenzeichen: 4a O 80/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0210.4A.O80.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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