Landgericht Düsseldorf, 2005-02-22, 4b O 407/04

4b O 407/04Kantonsgericht22.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 407/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-22

Aktenzeichen: 4b O 407/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0222.4B.O407.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 22.10.2004 wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

III. Das Urteil ist für die Antragsgegnerinnen vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 12.000,-- EUR abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV. Der Streitwert wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.