4a O 484/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-03-08, 4a O 484/04
Landgericht Düsseldorf, 2005-03-08, 4a O 484/04
4a O 484/04Kantonsgericht08.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 484/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-08
Aktenzeichen: 4a O 484/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0308.4A.O484.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a Zivilkammer
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer im Gebiet der Euro¬päischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zuge¬lassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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