11 O 252/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-03-11, 11 O 252/04
Landgericht Düsseldorf, 2005-03-11, 11 O 252/04
11 O 252/04Kantonsgericht11.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 252/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-11
Aktenzeichen: 11 O 252/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0311.11O252.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Landgericht Schmitz
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die
Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
insgesamt beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die
Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch unbefristete, unwiderrufliche, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft einer europäischen Großbank oder Sparkasse zu erbringen.
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