Landgericht Düsseldorf, 2005-03-11, 11 O 252/04

11 O 252/04Kantonsgericht11.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 252/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-11

Aktenzeichen: 11 O 252/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0311.11O252.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Landgericht Schmitz

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die

Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

insgesamt beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die

Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch unbefristete, unwiderrufliche, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft einer europäischen Großbank oder Sparkasse zu erbringen.

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