20 S 167/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-03-18, 20 S 167/04
Landgericht Düsseldorf, 2005-03-18, 20 S 167/04
20 S 167/04Kantonsgericht18.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 20 S 167/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-18
Aktenzeichen: 20 S 167/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0318.20S167.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Berufungszivilkammer
Tenor
Die Anschlussberufung des Beklagten gegen die Drittwiderbe-klagte wird als unzulässig verworfen.
Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung des Be-klagten gegen den Kläger werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Parteien wie folgt zu tragen:
Die Gerichtskosten sowie ihre eigenen außergerichtlichen Ko-sten tragen der Kläger zu 93 % und der Beklagte zu 7 %. Die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten trägt der Beklagte.
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