35 O 169/04 U.•Landgericht Düsseldorf, 2005-05-13, 35 O 169/04 U.
Landgericht Düsseldorf, 2005-05-13, 35 O 169/04 U.
35 O 169/04 U.Kantonsgericht13.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 35 O 169/04 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-13
Aktenzeichen: 35 O 169/04 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0513.35O169.04U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Firma A GmbH gegenüber im Rahmen der bei ihr abgeschlossenen Verkehrshaftungspolice bedingungsgemäß Deckung
anlässlich folgender Schadensfälle zu gewähren:
a) Schadensereignis vom 31.03.1999, Schadens-Nr.: B Schadensbetrag DM 196.867,63
( EUR 100.656,82), Versicherungsnehmer: Firma C ‚GmbH
b) Schadensereignis vom 12.07.2000 , Schadens-Nr.: B, Schadensbetrag EUR 18.251,67
sowie US-Dollar 1.136,50, Versicherungsnehmer: Firma D GmbH
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 56 % und der
der Beklagten zu 44 % auferlegt.
Das Urteil ist für die Klägerin und die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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