3 O 564/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-06-09, 3 O 564/04
Landgericht Düsseldorf, 2005-06-09, 3 O 564/04
3 O 564/04Kantonsgericht09.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 3 O 564/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-09
Aktenzeichen: 3 O 564/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0609.3O564.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Be-klagten und der Nebenintervention gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn diese nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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