Landgericht Düsseldorf, 2005-06-09, 3 O 564/04

3 O 564/04Kantonsgericht09.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 3 O 564/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-09

Aktenzeichen: 3 O 564/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0609.3O564.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Be-klagten und der Nebenintervention gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn diese nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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