31 O 143/02•Landgericht Düsseldorf, 2005-06-16, 31 O 143/02
Landgericht Düsseldorf, 2005-06-16, 31 O 143/02
31 O 143/02Kantonsgericht16.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 31 O 143/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-16
Aktenzeichen: 31 O 143/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0616.31O143.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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