Landgericht Düsseldorf, 2005-06-16, 31 O 22/04

31 O 22/04Kantonsgericht16.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 31 O 22/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-16

Aktenzeichen: 31 O 22/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0616.31O22.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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