Landgericht Düsseldorf, 2005-06-17, 11 O 552/03

11 O 552/03Kantonsgericht17.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 552/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-17

Aktenzeichen: 11 O 552/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0617.11O552.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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