Landgericht Düsseldorf, 2005-06-17, 13 O 316/04

13 O 316/04Kantonsgericht17.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 13 O 316/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-17

Aktenzeichen: 13 O 316/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0617.13O316.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Landgericht Schmidtke

Tenor

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 37.042,63 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 2.8.2004 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin 55 %, die Beklagte trägt 45 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Großbank anerkannten deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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