7 O 293/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-07-26, 7 O 293/04
Landgericht Düsseldorf, 2005-07-26, 7 O 293/04
7 O 293/04Kantonsgericht26.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 7 O 293/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-26
Aktenzeichen: 7 O 293/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0726.7O293.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Kläger € 74.839,06 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.10.2004 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 68 % und die Beklagte zu 1) 32 %. Den Klägern werden die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) zu 39 % und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) in vollem Umfang auferlegt. Der Beklagten zu 1) werden die außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 61 % auferlegt. Im übrigen findet eine Kostenerstattung hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten nicht statt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.