4b O 259/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-08-11, 4b O 259/04
Landgericht Düsseldorf, 2005-08-11, 4b O 259/04
4b O 259/04Kantonsgericht11.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 259/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-11
Aktenzeichen: 4b O 259/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0811.4B.O259.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger aufer-legt.
III.
Das Urteil ist für die Beklagte hinsichtlich der Kosten ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
IV.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 200.000,00 € festgesetzt.
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