Landgericht Düsseldorf, 2005-08-11, 4b O 259/04

4b O 259/04Kantonsgericht11.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 259/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-11

Aktenzeichen: 4b O 259/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0811.4B.O259.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger aufer-legt.

III.

Das Urteil ist für die Beklagte hinsichtlich der Kosten ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

IV.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 200.000,00 € festgesetzt.

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