Landgericht Düsseldorf, 2005-08-17, 12 O 238/05

12 O 238/05Kantonsgericht17.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 238/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-17

Aktenzeichen: 12 O 238/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0817.12O238.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Landgericht von Gregory, Richter am Landgericht Dr. Wirtz, Richterin Dr. Russack

Tenor

  1. Die einstweilige Verfügung vom 3. Mai 2005 wird aufgehoben.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Verfahren werden dem Antragsteller auferlegt.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch den Antragsgegner durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Antragsgegner Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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