Landgericht Düsseldorf, 2005-08-25, 4b O 209/05

4b O 209/05Kantonsgericht25.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 209/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-25

Aktenzeichen: 4b O 209/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0825.4B.O209.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung werden zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Verfahren hat die Antragstellerin zu tragen.

III. Das Urteil ist für die Antragsgegnerin zu 1) wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Antragsgegnerin zu 1) gegen Sicherheitsleistung von 7.000,-- Euro abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin zu 1) vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Der Streitwert für jedes der Verfügungsverfahren wird auf 100.000,-- Euro festgesetzt.

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