Landgericht Düsseldorf, 2005-08-30, 4a O 313/04

4a O 313/04Kantonsgericht30.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 313/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-30

Aktenzeichen: 4a O 313/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0830.4A.O313.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zwangsweise durchzusetzenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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