Landgericht Düsseldorf, 2005-08-30, 4a O 332/04

4a O 332/04Kantonsgericht30.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 332/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-30

Aktenzeichen: 4a O 332/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0830.4A.O332.04.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin werden der Klägerin zu 55 %, den Beklagten zu 1) bis 4) zu 25 % und den Beklagten zu 7) bis 8) zu 20 % auferlegt.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) bis 4) tragen diese selbst. Die außergerichtliche Kosten der Beklagten zu 5) und 6) trägt die Klägerin, die zudem 20 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 7) und 8) trägt, welche im Übrigen ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen

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