40 0 295/03 AktE•Landgericht Düsseldorf, 2005-09-09, 40 0 295/03 AktE
Landgericht Düsseldorf, 2005-09-09, 40 0 295/03 AktE
40 0 295/03 AktEKantonsgericht09.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 40 0 295/03 AktE — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-09
Aktenzeichen: 40 0 295/03 AktE
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0909.40.0.295.03AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Anträge der Antragsteller/innen auf Erhöhung der Barabfindung anlässlich des am 18.03.03 auf der Hauptversammlung der A beschlossenen "Squeeze-out" werden zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller/innen und des gemeinsamen Vertreter.
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