Landgericht Düsseldorf, 2005-09-09, 40 0 295/03 AktE

40 0 295/03 AktEKantonsgericht09.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 40 0 295/03 AktE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-09-09

Aktenzeichen: 40 0 295/03 AktE

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0909.40.0.295.03AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Anträge der Antragsteller/innen auf Erhöhung der Barabfindung anlässlich des am 18.03.03 auf der Hauptversammlung der A beschlossenen "Squeeze-out" werden zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller/innen und des gemeinsamen Vertreter.

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