Landgericht Düsseldorf, 2005-09-22, 1 O 778/04

1 O 778/04Kantonsgericht22.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 O 778/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-22

Aktenzeichen: 1 O 778/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0922.1O778.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Vors. Richter am LG Rambo

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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