31 O 155/03•Landgericht Düsseldorf, 2005-09-22, 31 O 155/03
Landgericht Düsseldorf, 2005-09-22, 31 O 155/03
31 O 155/03Kantonsgericht22.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 31 O 155/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-22
Aktenzeichen: 31 O 155/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0922.31O155.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Klägerinnen haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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