23 C 435/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-09-29, 23 C 435/04
Landgericht Düsseldorf, 2005-09-29, 23 C 435/04
23 C 435/04Kantonsgericht29.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 C 435/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-29
Aktenzeichen: 23 C 435/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0929.23C435.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 01.09.2004 verkün-dete Urteil des Amtsgerichts Neuss – 78 C 2282/04 – abgeän-dert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, die auf dem Balkon seiner Woh-nung befindliche Parabolantenne zu entfernen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Voll-streckung der Klägerin durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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