Landgericht Düsseldorf, 2005-09-30, 2b O 65/05

2b O 65/05Kantonsgericht30.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2b O 65/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-30

Aktenzeichen: 2b O 65/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0930.2B.O65.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 b Zivilkammer

Tenor

Für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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