34 O 51/05•Landgericht Düsseldorf, 2005-10-17, 34 O 51/05
Landgericht Düsseldorf, 2005-10-17, 34 O 51/05
34 O 51/05Kantonsgericht17.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O 51/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-17
Aktenzeichen: 34 O 51/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:1017.34O51.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zu-rückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Antragsteller bleibt vorbehalten, die Vollstreckung der Antragsgegnerin gegen Sicherheitsleistung von 110% des je-weils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet. Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die jeweilige Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse zu erbringen.
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