Landgericht Düsseldorf, 2005-10-17, 34 O 51/05

34 O 51/05Kantonsgericht17.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O 51/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-17

Aktenzeichen: 34 O 51/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:1017.34O51.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Antragsteller bleibt vorbehalten, die Vollstreckung der Antragsgegnerin gegen Sicherheitsleistung von 110% des je-weils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet. Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die jeweilige Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse zu erbringen.

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