Landgericht Düsseldorf, 2005-10-17, 3 O 648/03

3 O 648/03Kantonsgericht17.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 3 O 648/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-17

Aktenzeichen: 3 O 648/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:1017.3O648.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 45.000,-- EURO nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 08. August 2003 zu zahlen; weiterhin wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche gegenwärtige und künftigen materiellen Schäden, welche aus der ärztlichen Behandlung durch den Beklagten zu 2) und in dem Bereich der Beklagten zu 1) enstanden sind bzw. noch entstehen, zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträge oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. noch entstehen, zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsanträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder noch übergehen, soweit die Ansprüche den Betrag von 10.000,-- EURO übersteigen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/3 wie die Beklagen 2/3.

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