Landgericht Düsseldorf, 2005-10-20, 31 O 138/03

31 O 138/03Kantonsgericht20.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 31 O 138/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-20

Aktenzeichen: 31 O 138/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:1020.31O138.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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