Landgericht Düsseldorf, 2005-10-20, 32 O 113/05

32 O 113/05Kantonsgericht20.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 32 O 113/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-10-20

Aktenzeichen: 32 O 113/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:1020.32O113.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass die Erhebung der Klagen der

Anfechtungsgegner gegen die Wirksamkeit des Beschlusses

gemäß Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen

Hauptversammlung der Antragstellerin vom 21. Juni 2005

über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsvertrag

zwischen der Antragstellerin als übertragendem Rechtsträger

und der X als übernehmendem

Rechtsträger (Landgericht Düsseldorf 32 O 80/05) der

Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister nicht

entgegenstehen.

  1. Die Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens.

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