32 O 113/05•Landgericht Düsseldorf, 2005-10-20, 32 O 113/05
Landgericht Düsseldorf, 2005-10-20, 32 O 113/05
32 O 113/05Kantonsgericht20.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 32 O 113/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-10-20
Aktenzeichen: 32 O 113/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:1020.32O113.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
- Es wird festgestellt, dass die Erhebung der Klagen der
Anfechtungsgegner gegen die Wirksamkeit des Beschlusses
gemäß Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen
Hauptversammlung der Antragstellerin vom 21. Juni 2005
über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsvertrag
zwischen der Antragstellerin als übertragendem Rechtsträger
und der X als übernehmendem
Rechtsträger (Landgericht Düsseldorf 32 O 80/05) der
Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister nicht
entgegenstehen.
- Die Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens.
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