Landgericht Düsseldorf, 2005-11-10, 25 T 635/05

25 T 635/05Kantonsgericht10.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 635/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-11-10

Aktenzeichen: 25 T 635/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:1110.25T635.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass bei der Berechnung der pfändbaren Renteneinkünfte des Schuldners ab 01.12.2005 ein Betrag von monatlich 265,26 Euro nicht mitzurechnen ist. Für die Zeit bis Oktober 2005 bleibt der Beschluss in der Fassung vom 18.01.2005 bestehen. Für den Monat November 2005 ist der Schuldner so zu stellen als habe er Renteneinkünfte in Höhe von 1340 Euro.

Der Antrag des Schuldners auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

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