Landgericht Düsseldorf, 2005-11-24, 4a O 273/04

4a O 273/04Kantonsgericht24.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 273/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-24

Aktenzeichen: 4a O 273/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:1124.4A.O273.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zwangsweise durchzusetzenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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