Landgericht Düsseldorf, 2005-11-25, 13 O 99/05

13 O 99/05Kantonsgericht25.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 13 O 99/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-25

Aktenzeichen: 13 O 99/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:1125.13O99.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Tannert, Vors. Richterin am Landgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreites mit Ausnahme der Kosten des Nebenintervenienten, die dieser selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung beträgt 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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